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AGB

  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Angebot und Vertragsabschluss
  • ​3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  • ​4. Eigentum an Bilddateien und Archivierung
  • 5. Leistungsumfang und Lieferung
  • ​6. Pflichten des Auftraggebers
  • ​7. Haftung und Gewährleistung
  • ​8. Verhinderung des Fotografen
  • ​9. Honorar und Nebenkosten
  • 10. Zahlung
  • 11. Stornierung durch den Auftraggeber
  • 12. Widerrufsrecht
  • 13. Verwendung zu Werbezwecken
  • 14. Datenschutz
  • 15. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten und auf der Website.

2.2 Die Erteilung eines Auftrags kann schriftlich (per Brief, E-Mail) oder mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Fotograf übermittelt dem Auftraggeber nach Eingang des Auftrags eine Anzahlungsrechnung.

2.3 Vertragsabschluss: Der rechtsverbindliche Vertrag kommt mit Eingang der Anzahlung zustande und löst die wechselseitige Leistungspflicht aus.

​3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte gemäß §§ 1, 2 Abs. 2, 73 ff UrhG verbleiben beim Fotografen. Der Vertragspartner erwirbt eine einfache (nicht exklusive), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für private, nicht-kommerzielle Zwecke im vereinbarten Umfang.

3.2 Namensnennung: Bei jeder Nutzung ist der Vertragspartner berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Herstellerbezeichnung anzubringen: Foto: © Stefan Pallek. Bei digitalen Veröffentlichungen in sozialen Medien ist eine Verlinkung auf das Profil des Fotografen (@stefan.pallek.photography) erwünscht.

3.3 Das Brautpaar darf die Bilder auf privaten Social-Media-Kanälen teilen, sofern die Bilder nicht bearbeitet, mit Filtern versehen oder beschnitten werden.

3.4 Eine kommerzielle Nutzung, der Verkauf, die Veröffentlichung oder anderweitige gewerbliche Verwertung der Bilder ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Fotografen untersagt.

3.5 Die Nutzungsbewilligung gilt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars als erteilt.

3.6 Die Rohdaten (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe erfolgt grundsätzlich nicht.

​4. Eigentum an Bilddateien und Archivierung

4.1 Das Eigentum an den Bilddateien verbleibt beim Fotografen. Der Vertragspartner erwirbt die vereinbarten Nutzungsrechte gemäß § 3.

4.2 Archivierung: Der Fotograf archiviert die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von zwölf (12) Monaten ab Bereitstellung der Online-Galerie. Der Vertragspartner ist für die Sicherung seiner Kopien selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Archivierungsfrist bestehen keine Ansprüche auf erneute Bereitstellung.

5. Leistungsumfang und Lieferung

5.1 Der Fotograf führt den Auftrag sorgfältig und nach bestem künstlerischen Ermessen aus. Er ist hinsichtlich der Art der Durchführung frei, insbesondere bezüglich Bildgestaltung, Motivauswahl und fotografischer Mittel. Der Fotograf arbeitet in seinem auf der Website dokumentierten Stil, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart.

5.2 Lieferumfang: Der Auftraggeber erhält die im gewählten Paket vereinbarte Anzahl bearbeiteter Bilder in hoher Auflösung im JPEG-Format. Die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder liegt im Ermessen des Fotografen. Eine genaue Anzahl kann nicht garantiert werden, da diese vom individuellen Tagesablauf abhängt.

5.3 Lieferzeit: Die bearbeiteten Hochzeitsfotos werden innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Hochzeitstag über eine passwortgeschützte Online-Galerie bereitgestellt. Diese Frist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen.

5.4 Der Fotograf kann den Auftrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (z.B. Second Shooter) ausführen lassen. Der Fotograf bleibt Vertragspartner und haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung. Die Bildrechte des Second Shooters gehen an den Hauptfotografen über.

​6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt dem Fotografen rechtzeitig vor der Hochzeit einen Ablaufplan zur Verfügung und benennt eine Kontaktperson für die Organisation von Gruppenfotos.

6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen zur Anfertigung von Aufnahmen an der Hochzeitslocation.

6.3 Der Auftraggeber informiert alle beteiligten Personen (Gäste, Dienstleister) darüber, dass fotografiert wird, und hält den Fotografen von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

6.4 Bei ganztägiger Buchung (6 Stunden oder mehr) stellt der Auftraggeber dem Fotografen alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung zur Verfügung.

​7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

7.2 Gewährleistung: Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Lieferung.

7.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen: Wetterlage, Lichtverhältnisse, verspäteter Ablauf, nicht kooperative Dienstleister, Einschränkungen der Location etc.

7.4 Der Fotograf sichert die Aufnahmen auf zwei unabhängigen Speichermedien. Bei Verlust oder Beschädigung der Dateien durch außergewöhnliche Umstände ist die Haftung auf die Erstattung bereits gezahlter Beträge beschränkt.

7.5 Geringfügige Abweichungen in der Farbwiedergabe zwischen Bildschirm und Druck sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Die Farbgebung spiegelt den künstlerischen Stil des Fotografen wider.

​8. Verhinderung des Fotografen

8.1 Vorsorgemaßnahmen Der Fotograf verfügt über ein Netzwerk qualifizierter Berufsfotografen, die im Notfall als Vertretung einspringen können. Diese Fotografen sind dem Fotografen persönlich bekannt und arbeiten in einem vergleichbaren Qualitätsstandard.

8.2 Verhinderung aus Gründen höherer Gewalt Ist der Fotograf aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), an der Durchführung des Auftrags verhindert, gilt Folgendes:

a) Rechtzeitige Verhinderung (mehr als 7 Tage vor der Hochzeit): Das Brautpaar hat die Wahl:

  • Die vorgeschlagene Vertretung akzeptieren, oder
  • die Vertretung ablehnen und die vollständige Rückerstattung der Anzahlung erhalten.

b) Kurzfristige Verhinderung (weniger als 7 Tage vor der Hochzeit): Der Fotograf organisiert eine Vertretung, sofern verfügbar. Das Brautpaar kann die Vertretung in diesem Fall nicht ablehnen, ohne auf die fotografische Begleitung zu verzichten. Kann keine Vertretung gestellt werden, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

8.3 Zusicherung zur Bildbearbeitung Wird der Auftrag durch einen Vertretungsfotografen ausgeführt, übernimmt Stefan Pallek persönlich die vollständige Bildbearbeitung. Damit ist sichergestellt, dass das Brautpaar den auf der Website dokumentierten Bildstil (Light & Airy) erhält – unabhängig davon, wer die Aufnahmen angefertigt hat.

8.4 Kommunikation Im Falle einer Verhinderung wird das Brautpaar so früh wie möglich telefonisch und schriftlich informiert. Der Fotograf stellt alle relevanten Informationen (Ablaufplan, Locations, besondere Wünsche) der Vertretung zur Verfügung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

8.5 Haftungsausschluss Bei höherer Gewalt oder Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, bestehen keine Schadenersatzansprüche über die Rückerstattung der Anzahlung hinaus. Dies gilt nicht, wenn der Fotograf die Verhinderung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

8.6 Teilweise Verhinderung Kann der Fotograf den Auftrag nur teilweise erfüllen (z.B. Erkrankung während der Hochzeit), wird das Honorar anteilig reduziert. Bereits angefertigte Aufnahmen werden wie vereinbart bearbeitet und geliefert.

​9. Honorar und Nebenkosten

9.1 Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Paket oder der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

9.2 Reisekosten innerhalb Oberösterreichs sind im Pauschalhonorar inkludiert. Darüber hinausgehende Reisekosten werden nach Aufwand verrechnet, sofern nicht anderes vereinbart.

9.3 Sollte eine Unterkunft erforderlich sein, liegt diese in der Verantwortung des Auftraggebers.

10. Zahlung

10.1 Anzahlung: Bei Auftragserteilung ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamthonorars zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig. Mit Eingang der Anzahlung wird der Termin verbindlich reserviert.

10.2 Restzahlung: Die Rechnung über die Restzahlung wird nach Fertigstellung und Bereitstellung der Online-Galerie gestellt. Der offene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

10.3 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Die Zahlung gilt erst mit Gutschrift auf dem Konto des Fotografen als erfolgt.

10.4 Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

10.5 Eigentumsvorbehalt: Die Nutzungsrechte an den Bilddateien gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

11. Stornierung durch den Auftraggeber

11.1 Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Stornogebühren an:

  • Ab 90 Tage vor dem Hochzeitstermin: die bereits geleistete Anzahlung wird einbehalten
  • 30 bis 90 Tage vor dem Hochzeitstermin: 50 % des Pauschalhonorars
  • Weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: 75 % des Pauschalhonorars

11.2 Stornierungen müssen schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen, um rechtswirksam zu sein.

11.3 Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, verzichtet der Fotograf auf das vereinbarte Honorar. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet.

11.4 Verschiebung: Bei Verschiebung auf einen freien Alternativtermin im selben Kalenderjahr entfallen die Stornogebühren, sofern der Fotograf verfügbar ist.

12. Widerrufsrecht

12.1 Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

12.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fotografen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail an office@stefanpallek.at) über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.

12.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet der Fotograf alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung.

13. Verwendung zu Werbezwecken

13.1 Der Fotograf ist berechtigt, die von ihm hergestellten Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden (Portfolio, Website, Social Media, Drucksachen, Wettbewerbe), sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht.

13.2 Der Vertragspartner erteilt hierzu seine Zustimmung. Für andere Nutzungen (z.B. redaktionelle Veröffentlichungen) wird vorab die schriftliche Zustimmung eingeholt.

13.3 Der Vertragspartner kann dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen.

14. Datenschutz

14.1 Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Hochzeitsdaten, Bilddaten) zur Vertragserfüllung und zur Bewerbung seiner Tätigkeit.

14.2 Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z.B. Online-Galerie-Anbieter, Druckdienstleister).

14.3 Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

14.4 Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

14.5 Verantwortlicher: Stefan Pallek, Holunderweg 7, 4063 Hörsching, office@stefanpallek.at

15. Schlussbestimmungen

15.1 Gerichtsstand: Für Klagen gegen den Fotografen ist das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers zuständig.

15.2 Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers bleiben gemäß Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) unberührt.

15.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

15.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Jänner 2026

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